Kreisverband für Gartenkultur und Landespflege e.V.
Altmühlstraße 3
93059 Regensburg
Kreisfachberater Torsten Mierswa, Johanna Pflaum (OGV Donaustauf), Stephanie Fleiner (Geschäftsführerin des OGV KV) und Regina Dietz (OGV Hemau) bildeten zwei Jury-Teams und waren im Landkreis zu 34 teilnehmenden Gärten unterwegs. „Normalerweise fährt eine vierköpfige Jury jeweils an vier Tagen durch den ganzen Landkreis und bewertet circa 200 Gärten,“ berichtet Stephanie Fleiner. Ihren Worten zufolge werden bei der Vorgartengestaltung genauso die bauliche Gestaltung der Gebäude wie die Einfriedung und der Bodenbelag bewertet. Wenn dann eine harmonische Bepflanzung und ein Hausbaum das Bild abrunden, seien die Kriterien mit maximal 40 Punkten erfüllt. Im privaten Bereich gäbe es maximal 30 Punkte zu erreichen, wenn die Gliederung der Gartenräume harmonisch in Wohn- und Nutzgarten übergehen und mit der dementsprechenden Bepflanzung gestaltet sind. Seit letztem Jahr zählt die ökologische Bewirtschaftung mit 30 Punkten zum Gesamtergebnis.
Hintergrund:
Gärten prägen durch ihre Gestaltung in Zusammenhang mit den Häusern und ihren Nebengebäuden unsere Siedlungen. Durch das Engagement der Gartennutzer wird das öffentliche Bild entscheidend beeinflusst. Der Vorgarten als Bindeglied vom öffentlichen Raum zum Gebäude, das durch landschaftsbezogene Bauweise und angemessene Materialwahl auffällt, fließt entscheidend mit in die Bewertung ein. Der Wettbewerb unterstützt eine naturbezogene Gestaltung des Hausgartens mit vielen Möglichkeiten der Entfaltung für Insekten und Kleinlebewesen ebenso wie den Nutzgarten mit seiner Vielfalt an Obst- und Gemüsesorten. Ziel ist, die Schönheit der Dörfer und Siedlungen positiv zu beeinflussen sowie die Landes- und Gartenkultur zu fördern. Mit der Prämierung soll jenen ein öffentlicher Dank ausgesprochen werden, die sich um die genannten Ziele bemüht haben. Auf Ortsebene obliegt die Organisation den örtlichen Obst- und Gartenbauvereinen, auf Kreisebene dem Landkreis Regensburg und dem Kreisverband Regensburg für Gartenkultur und Landespflege. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind nur Mitglieder der Obst- und Gartenbauvereine.