Kreisverband für Gartenkultur und Landespflege e.V.
Altmühlstraße 3
93059 Regensburg
Naturnahe Vielfalt statt Einheitsgrün
Gärten prägen durch ihre Gestaltung in Zusammenhang mit den Häusern und sonstigen Gebäuden unsere Siedlungen. Durch das Engagement der Gartennutzer wird das öffentliche Bild entscheidend beeinflusst. Der Vorgarten als Bindeglied vom öffentlichen Raum zum Gebäude, das durch landschaftsbezogene Bauweise und angemessene Materialwahl auffällt, fließt entscheidend mit in die Bewertung ein.
Der Wettbewerb unterstützt eine naturbezogene Gestaltung des Hausgartens mit vielen Möglichkeiten der Entfaltung für Insekten und Kleinlebewesen. Der Nutzgarten, mit einer Vielfalt an Obst- und Gemüsesorten, ist ein weiterer Aspekt.
Ziel ist, die Schönheit unserer Dörfer und Siedlungen positiv zu beeinflussen sowie die Landes- und Gartenkultur zu fördern.
Mit der Prämierung soll denen ein öffentlicher Dank ausgesprochen werden, die sich um die genannten Ziele bemüht haben.
Träger des Wettbewerbs:
Auf Ortsebene obliegt die Organisation dem örtlichen Obst- und Gartenbauverein, auf Kreisebene dem Landkreis Regensburg und dem Kreisverband Regensburg für Gartenkultur und Landespflege.
Teilnahme am Wettbewerb:
Teilnahmeberechtigt sind nur Mitglieder der Obst- und Gartenbauvereine. Zum Kreisentscheid können die Vereine je angefangene 100 Mitglieder einen Bewerber und den gleichen Garten alle vier Jahre für den Wettbewerb melden.
Probebewertung für den Gestaltungswettbewerb 2021
Mittwoch, 12.05.2021 / 18:00 Uhr
Gärten, Vorgärten, Hofräume – Die grünen Paradiese in unseren Siedlungen.
Der Gestaltungswettbewerb im Wandel der Zeit. Machen Sie sich wieder mit den Richtlinien des Wettbewerbs vertraut.
OGV Hainsacker
Landgasthof Prößl, Lorenzer Straße 2, 93138 Lappersdorf - Hainsacker
Meldeschluss zu dem Gestaltungswettbewerb
Montag, 07. Juni 2021
Die Anmeldungen der Ortsvereine nimmt die Geschäftsstelle entgegen.
Kreisentscheid des Gestaltungswettbewerbs
Die Bewertungskomission ist vom 29.06. - 02.07.2021 im Landkreis unterwegs.
Die Vorsitzenden der Obst- und Gartenbauvereine werden gebeten, die Gartenbesitzer der gemeldeten
Gärten über das Kommen der Bewertungskommission zu informieren.